Aktuelle Corona-Regeln
Übersicht über die zu erbringenden Nachweise und RegelnErwachsene
- Nachweis über Immunisierung nach vollständiger Impfung oder
Genesung und ein aktueller negativer Testnachweis von einer
zertifizierten Teststelle (maximal 24 Stunden alter
Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alter PCR-Test).
Kein zusätzlicher Testnachweis ist erforderlich, wenn
- bereits eine Drittimpfung („Booster“) erfolgt ist, oder
- die Zweitimpfung oder Genesung weniger als 3 Monate alt ist
- Es muss eine medizinische Maske mitgeführt werden, die im Anstehbereich des Skilifts, beim Liften und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, getragen werden muss.
Kinder von 6 bis 17 Jahren
- Nachweis über Impfung oder Genesung, oder
- aktueller negativer Testnachweis von einer zertifizierten Teststelle (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alter PCR-Test), oder
- Schülerausweis (ersetzt den Testnachweis, da in der Schule regelmäßig Testungen stattfinden)
- Es muss eine medizinische Maske mitgeführt werden, die im Anstehbereich des Skilifts, beim Liften und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, getragen werden muss.
Kinder unter 6 Jahre
- Kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis notwendig.
Grundsätzlich gilt, dass Personen mit typischen Covid-19-Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs-/ Geschmackssinns) nicht teilnehmen dürfen.