Aktuelle Corona-Regeln

Übersicht über die zu erbringenden Nachweise und Regeln

Erwachsene

  • Nachweis über Immunisierung nach vollständiger Impfung oder Genesung und ein aktueller negativer Testnachweis von einer zertifizierten Teststelle (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alter PCR-Test). Kein zusätzlicher Testnachweis ist erforderlich, wenn
    • bereits eine Drittimpfung („Booster“) erfolgt ist, oder
    • die Zweitimpfung oder Genesung weniger als 3 Monate alt ist
  • Es muss eine medizinische Maske mitgeführt werden, die im Anstehbereich des Skilifts, beim Liften und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, getragen werden muss.

Kinder von 6 bis 17 Jahren

  • Nachweis über Impfung oder Genesung, oder
  • aktueller negativer Testnachweis von einer zertifizierten Teststelle (maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alter PCR-Test), oder
  • Schülerausweis (ersetzt den Testnachweis, da in der Schule regelmäßig Testungen stattfinden)
  • Es muss eine medizinische Maske mitgeführt werden, die im Anstehbereich des Skilifts, beim Liften und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, getragen werden muss.

Kinder unter 6 Jahre

  • Kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis notwendig.

Grundsätzlich gilt, dass Personen mit typischen Covid-19-Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs-/ Geschmackssinns) nicht teilnehmen dürfen.